Berufsunfähigkeit: Psychische Störungen nehmen zu
30. Januar 2011 | Von H.-K. Schröder | Kategorie: Allgemein, VersicherungAlle nach 1961 Geborenen sollten sich im Rahmen ihrer Versicherungen separat gegen den Fall einer eintretenden Arbeitsunfähigkeit absichern. Neben körperlichen Krankheiten oder Einschränkungen nach Unfällen, zeichnet sich vor allem ein Trend zu mehr psychischen Störungen ab, die den Betroffenen die Arbeit unmöglich machen.
25 Prozent der Beschäftigen scheiden vorzeitig aus dem Betriebsleben aus
Es sollte zu einer guten Vorsorge dazu gehören, dass man sich auch gegen eine eventuell auftretende Arbeitsunfähigkeit versichern lässt. Unter Arbeitsunfähigkeit versteht man bereits solche Tage, in denen man wegen Grippe oder anderer Krankheiten für wenige Tage vom Arzt krank geschrieben wird, um in Ruhe zu genesen und nicht bei verfrühter Rückkehr ins Büro die übrigen Kollegen anzustecken. In dieser Zeit ist man in der Regel auch nicht in der Lage, andere Tätigkeiten auszuführen. Genau solche Konstellationen deckt auch die Police gängiger Arbeitsunfähigkeitsversicherungen ab, wenn so eine Einschränkung soweit längerfristig besteht, dass man den bisherigen Beruf dauerhaft nicht weiter ausführen kann. Das betrifft in Deutschland immerhin 25 Prozent der Beschäftigten, also jeden vierten Arbeitnehmer, und ist damit kein kleiner Posten, dem die Versicherer wiederum damit entgegen treten, dass sie mitunter bestimmte Krankheiten von vornherein ausschließen.
Psychische Störungen und Rückenprobleme haben den größten Anteil
Seit 1991 hat sich der Anteil der psychischen Störungen um 33 Prozent erhöht und ist auch innerhalb der Statistiken zur Arbeitsunfähigkeit seit 1976 abzulesen. Viele Versicherer lehnen die Erstattung solcher Verdienstausfälle jedoch ab und auch Rückenprobleme sind derart stark vertreten, dass sich der Versicherungsnehmer genau ansehen sollte, ob diese Police diese Fälle wirklich einschließt.
Ausschlussgründe und abstrakte Verweise
Vor dem Abschluss einer Versicherung zur Arbeitsunfähigkeit muss der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen genaue Angaben hinsichtlich seines aktuellen Gesundheitszustandes sowie einer vorangegangenen Krankheitsgeschichte machen. Daraufhin hat die Versicherung das Recht, den Versicherungsvertrag abzulehnen und tut das vergleichsweise häufig, wenn bereits im Vorfeld psychische Störungen oder Rückenleiden aufgetreten sind. Da diese Erkrankungen in voranschreitenden Alter noch häufiger auftreten können und damit auch das Risiko der Versicherungsgeber erhöhen, rentiert es sich meist für beide Seiten, schon früh in eine entsprechende Vorsorge einzuzahlen.
Neben den allgemeinen Ausschlüssen sollte man die Police zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch dahingehend überprüfen, ob sogenannte “abstrakte Verweisungen” festgeschrieben sind. Als Verweisungsberufe gelten solche, die der Arbeitnehmer anstelle seines bisherigen Berufes ausüben könnte und eben auch muss, wenn ansonsten die Versicherung nicht zahlt. In solchen Fällen sollte man besser den Abschluss einer Unfallversicherung in Betracht ziehen, damit sich die monatlichen Beiträge am Ende auch auszahlen.
